Die „Rentner-Scooter“ gelten als anerkanntes Hilfsmittel und können bei medizinischer Notwendigkeitvon den Krankenkassen bezuschusst werden. Dabei beteiligten sich diese nicht nur an den reinen Anschaffungskosten, sondern auch an notwendigem Zubehör sowie dem laufenden Unterhalt.
Die Senioren, die sich solch ein Elektromobil für Senioren medizinisch verordnen und somit bezuschussen lassen
möchten, sollten folgende Punkte beachten:
Sind all die genannten Voraussetzungen erfüllt, so lohnt sich ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse!
Die Krankenkassen zeigen sich bei der Anerkennung des E-Scooters für Senioren als Hilfsmittel
unterschiedlich kulant. Sie entscheiden darüber, ob der Bedarf an ein E-Mobil und somit auch die Bezuschussung gerechtfertigt ist – während die eine Kasse solch ein Fahrzeug umstandslos bewilligt, macht die andere Kasse vielleicht Schwierigkeiten oder lehnt die Kostenübernahme sogar gänzlich
ab.
Attestiert Ihnen ein Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels und Ihre Krankenkasse lehnt den Antrag trotzdem ab, so haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen! Um den Ausgang einer erneuten Überprüfung eventuell positiv zu beeinflussen, könnten Sie sich den Bedarf an einen E-Scooter von mehreren Fachärzten und Therapeuten bestätigen zu lassen.
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